Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten

Ausfertigungsdatum: 10.04.2017


§ 24 MaStRV Berichterstattung

Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag im Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ jährlich über Erfahrungen mit dem Marktstammdatenregister und seiner Entwicklung.