Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten

Ausfertigungsdatum: 10.04.2017


§ 6 MaStRV Erforderliche Daten zur Registrierung

Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.