Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung


Ausfertigungsdatum: 21.12.2015

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.12.2018 I 2549

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
Abschnitt 6 Regelungen zur Umlage der Kosten
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen