Das Ausschreibungsvolumen für Ausschreibungen nach den §§ 8a und 8b ist insgesamt
- 1.
-
im Jahr 2017 100 Megawatt elektrische KWK-Leistung,
- 2.
-
im Jahr 2018 200 Megawatt elektrische KWK-Leistung,
- 3.
-
im Jahr 2019 200 Megawatt elektrische KWK-Leistung,
- 4.
-
im Jahr 2020 200 Megawatt elektrische KWK-Leistung,
- 5.
-
im Jahr 2021 200 Megawatt elektrische KWK-Leistung.
Die Bundesregierung legt rechtzeitig einen Vorschlag für das jährliche Ausschreibungsvolumen für die Jahre ab 2022 vor.