Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Ausfertigungsdatum: 21.12.2015


§ 25 KWKG Kältespeicher

Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.