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Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (KraftstoffLBV)
Ausfertigungsdatum: 26.04.1982
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 325 V v. 31.8.2015 I 1474
Eingangsformel
1. Abschnitt
Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
§ 1
Liefer- und Bezugsbeschränkungen
§ 2
Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
§ 3
Geltungsdauer von Bezugscheinen
2. Abschnitt
Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
§ 4
Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
§ 5
Zuteilungskürzungen durch Verordnung
§ 6
Antragsberechtigte
3. Abschnitt
Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
§ 7
Anträge von Privatpersonen
§ 8
Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
§ 9
Anträge der öffentlichen Hand
§ 10
Antragszeiträume
§ 11
Vorabausgabe von Bezugscheinen
4. Abschnitt
Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
§ 12
Grundmenge für Kraftfahrzeuge
§ 13
Ausgabe von Bezugscheinen über die Grundmenge
5. Abschnitt
Zuständigkeiten
§ 14
Zuständige Stellen
6. Abschnitt
Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
§ 15
Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
§ 16
Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
7. Abschnitt
Vorschriften für Kraftstoffhändler
§ 17
Lieferpflicht
§ 18
Ablieferung von Bezugscheinen
§ 19
Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
8. Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
9. Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21
(weggefallen)
§ 22
Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Impressum
Datenschutz