Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung (KraftstoffLBV)
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 26.04.1982


§ 2 KraftstoffLBV Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen

Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt. Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.