Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung (KraftstoffLBV)
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 26.04.1982


§ 17 KraftstoffLBV Lieferpflicht

Kraftstoffhändler, die an einer Tankstelle Kraftstoff abgeben, sind verpflichtet, Abnehmern Kraftstoff gegen Bezugscheine zu liefern, soweit sie über Vorräte verfügen.