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(HaGeWeMaSaatVerkV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais


Ausfertigungsdatum: 28.07.2015

Stand: Die V tritt gem. § 14 idF d. Art. 3 V v. 1.10.2018 mit Ablauf des 28.02.2021 außer Kraft

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population
§ 4 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 5 Zulassung einer Population
§ 6 Antrag auf Zulassung einer Population
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Verschließung
§ 9 Aufzeichnungspflicht
§ 10 Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen
§ 11 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
§ 12 Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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