(HaGeWeMaSaatVerkV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Ausfertigungsdatum: 28.07.2015


§ 14 HaGeWeMaSaatVerkV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.