Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. GMAusbV

Gießereimechanikerausbildungsverordnung (GMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin


Ausfertigungsdatum: 02.07.2015

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 9.1.2017 I 76

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
§ 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereich von Teil 1
§ 10 Inhalt von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 13 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
§ 14 Prüfungsbereich Gussstückherstellung
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz