Gießereimechanikerausbildungsverordnung (GMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin

Ausfertigungsdatum: 02.07.2015


§ 5 GMAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.