Gießereimechanikerausbildungsverordnung (GMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin

Ausfertigungsdatum: 02.07.2015


§ 2 GMAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.