Gießereimechanikerausbildungsverordnung (GMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin

Ausfertigungsdatum: 02.07.2015


§ 11 GMAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Kundenauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Gussstückherstellung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.