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Graduiertenförderungsverordnung (GFV)
Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung


Ausfertigungsdatum: 03.11.1971

Stand: V ist nach Maßgabe d. Art. 29 G v. 22.12.1983 I 1532; 1984 I 261 mWv 1.1.1984 außer Kraft getreten, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Rückzahlung von Darlehen

1. Abschnitt Umfang und Dauer der Förderung
§ 1 Höhe des Grundstipendiums
§ 2 Familienzuschlag
§ 3 Zuschläge für Sachkosten und Reisekosten im Inland
§ 4 Förderung von Auslandsaufenthalten
§ 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten
§ 6 Anrechnungsfreie Beträge
§ 7 Vermögen des Stipendiaten
§ 8 Durchführung der Anrechnung
§ 9 Auskunftspflichten
§ 10 Dauer der Förderung in besonderen Fällen
2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
§ 11 Vergabe der Stipendien
§ 12 Verteilung der Förderungsmittel
§ 13 Erstmalige Gewährung des Stipendiums
§ 14 Verlängerung des Stipendiums
§ 15 Abschlußbericht
§ 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
§ 17 Datenermittlung, Zwischenbescheid
§ 18 Bescheid des Bundesverwaltungsamtes
§ 19 Rückzahlungsbedingungen
§ 20 Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
§ 21 Verzug
§ 22 Veränderungen von Ansprüchen
§ 23 Mitteilungspflichten
§ 24 Rückleitung der eingezogenen Beträge
4. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 25 Berlin-Klausel

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