Graduiertenförderungsverordnung (GFV)
Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
Ausfertigungsdatum: 03.11.1971
Stand: V ist nach Maßgabe d. Art. 29 G v. 22.12.1983 I 1532; 1984 I 261 mWv 1.1.1984 außer Kraft getreten, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Rückzahlung von Darlehen
1. Abschnitt  Umfang und Dauer der Förderung
2. Abschnitt  Vergabe der Stipendien und Verteilung
der Förderungsmittel
3. Abschnitt  Rückzahlung des Stipendiums
4. Abschnitt  Schlußbestimmungen