Graduiertenförderungsverordnung (GFV)
Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
Ausfertigungsdatum: 03.11.1971
Stand: V ist nach Maßgabe d. Art. 29 G v. 22.12.1983 I 1532; 1984 I 261 mWv 1.1.1984 außer Kraft getreten, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Rückzahlung von Darlehen
1. Abschnitt Umfang und Dauer der Förderung
2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung
der Förderungsmittel
3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
4. Abschnitt Schlußbestimmungen