(GAD)
Gesetz über den Auswärtigen Dienst


Ausfertigungsdatum: 30.08.1990

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.3.2017 I 410

Erster Abschnitt Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
Zweiter Abschnitt Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
Dritter Abschnitt Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
Vierter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beamten
Fünfter Abschnitt Fürsorge für Familienangehörige
Sechster Abschnitt Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
Siebter Abschnitt Wohnungsfürsorge und Umzüge
Achter Abschnitt Auslandsbezogene Leistungen
Neunter Abschnitt Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
Zehnter Abschnitt Schlußvorschriften