(GAD)
Gesetz über den Auswärtigen Dienst

Ausfertigungsdatum: 30.08.1990


§ 36 GAD Übergangsregelung

§ 5 Abs. 2 dieses Gesetzes ist nicht anzuwenden auf Beamte, denen vor dem 1. Januar 2003 Altersteilzeit bewilligt wurde.