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Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst


Ausfertigungsdatum: 21.12.1992

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.2006 I 438;

§ 1 Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungseinheiten
§ 3 Statistik der Ausgaben und Einnahmen
§ 4 Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen
§ 5 Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
§ 6 Personalstandstatistik
§ 7 Versorgungsempfängerstatistik
§ 8 (weggefallen)
§ 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale
§ 9a Datenbank Berichtskreismanagement
§ 10 Hilfsmerkmale
§ 11 Auskunftspflicht
§ 12 Zentrale Erhebungen
§ 13 Zusammenführung
§ 14 Übermittlung
§ 15 Veröffentlichung
§ 16 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

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