Ausfertigungsdatum: 21.12.1992
§ 10 FPStatG Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
- 1.
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Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer,
- 2.
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Name, Anschrift und Telekommunikationsanschlussnummern der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
- 3.
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bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.