Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind
- 1.
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bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 die Art der Einrichtung, die Sitzgemeinde der Einrichtung, der Anteil von Forschung und Entwicklung an der Gesamttätigkeit und der Aufgabenbereich der Einrichtung,
- 2.
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bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der Beschäftigungsbereich.