Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Ausfertigungsdatum: 20.12.2001
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.12.2018 I 2696
Erster Abschnitt Steuerverteilung zwischen Bund und
Ländern sowie unter den Ländern
Zweiter Abschnitt Finanzausgleich unter den Ländern
Dritter Abschnitt Bundesergänzungszuweisungen
Vierter Abschnitt Vollzug und Abrechnung der
Umsatzsteuerverteilung, des Finanzausgleichs und der
Bundesergänzungszuweisungen