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Fährenbetriebsverordnung (FäV)
Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen


Ausfertigungsdatum: 24.05.1995

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 § 5 V v. 21.9.2018 I 1398

Eingangsformel
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
§ 5 Fahrpläne
§ 6 Anlegestellen
§ 7 Sicherheit und Ordnung an Bord
§ 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
§ 9 Verhalten der Fährbenutzer
§ 10 Beförderung gefährlicher Güter
§ 11 Ausschluß von Beförderungen
§ 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
§ 13 Sicherung der Fähre
§ 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
§ 15 Übergangsregelung
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (weggefallen)

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