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Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG)
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“


Ausfertigungsdatum: 17.12.2018

Eingangsformel
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Vermögen des Sondervermögens und Finanzierung
§ 5 Rücklagen
§ 6 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
§ 7 Jahresrechnung
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Auflösung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur

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