Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG)
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“

Ausfertigungsdatum: 17.12.2018


§ 1 DIFG Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Digitale Infrastruktur“ errichtet.