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Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland


Ausfertigungsdatum: 03.09.1975

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.4.1999 I 749

Eingangsformel
Erster Abschnitt Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
§ 1 Zulassungspflicht
§ 2 Erteilung der Bauartzulassung
§ 3 Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
§ 4 Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
§ 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
§ 7 Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
§ 8 Ausstattung des Wahlvorstandes
§ 9 Wahlzelle
§ 10 Eröffnung der Wahlhandlung
§ 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
§ 12 Schluß der Wahlhandlung
§ 13 Zählung der Wähler
§ 14 Zählung der Stimmen
§ 15 Wahlniederschrift
§ 16 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
§ 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 18 Übergangsbestimmung
§ 19
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2) Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten
Anlage 2 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)

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