Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Ausfertigungsdatum: 03.09.1975
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.4.1999 I 749
Erster Abschnitt Amtliche Zulassung und Genehmigung
der Verwendung von Wahlgeräten
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum
Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten