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< § 19
Anlage 1 >

Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 03.09.1975


§ 20 BWahlGV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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