Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges


Ausfertigungsdatum: 27.06.1960

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 22.1.1982 I 21;

Anspruch auf Versorgung
Umfang der Versorgung
Kriegsopferfürsorge
Beschädigtenrente
Pflegezulage
Bestattungsgeld
Sterbegeld
Hinterbliebenenrente
Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen
Zusammentreffen von Ansprüchen
Anpassung der Versorgungsbezüge
Beginn, Änderung und Aufhören der Versorgung
Ruhen des Anspruchs auf Versorgung
Zahlung
Versorgung bei Unterbringung
Übertragung kraft Gesetzes
Kapitalabfindung
Schadenersatz, Erstattung
Ausdehnung des Personenkreises
- Ausschluß der Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt
Übergangsvorschriften
Härteausgleich
Schlußvorschriften