Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges

Ausfertigungsdatum: 27.06.1960


§ 80 BVG

Kapitalabfindungen, die bis zum 9. Mai 1945 gewährt worden sind, bewirken keine Kürzung der nach diesem Gesetz festgestellten Renten.