Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG)
Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger


Ausfertigungsdatum: 19.07.1957

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 Abs. 1 G v. 29.6.2015 I 1042

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Neubegründete rückerstattungsrechtliche Ansprüche
Dritter Abschnitt Behandlung der nach diesem Gesetz zu erfüllenden rückerstattungsrechtlichen Ansprüche
Vierter Abschnitt Anmeldung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen und weiteres Verfahren
Dritter Titel Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt Zahlungspflicht der Bundesrepublik Deutschland
Erster Titel Lastentragung und Rangfolge der Ansprüche
Zweiter Titel Verfahren
Sechster Abschnitt Härteausgleich
Siebenter Abschnitt Schlußvorschriften