(BBVAnpG2000Art4uaBek) Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2000 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2
der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
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