AZR-Gesetz (AZRG)
Gesetz über das Ausländerzentralregister


Ausfertigungsdatum: 02.09.1994

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 17.7.2017 I 2615

Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
Kapitel 3 Visadatei
Kapitel 4 Rechte des Betroffenen
Kapitel 5 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Kapitel 6 Weitere Behörden
Kapitel 7 Schlußvorschriften