AZR-Gesetz (AZRG)
Gesetz über das Ausländerzentralregister

Ausfertigungsdatum: 02.09.1994


Inhaltsübersicht AZRG

Kapitel 1
Registerbehörde und Zweck des Registers
 § 1Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
 
Kapitel 2
Allgemeiner Datenbestand des Registers
 
 Abschnitt 1
 Anlaß der Speicherung, Inhalt
 § 2Anlaß der Speicherung
 § 3Allgemeiner Inhalt
 § 4Übermittlungssperren
 § 5Suchvermerke
 
 Abschnitt 2
 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
 § 6Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
 § 7Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
 § 8Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
 § 9Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
 
 Abschnitt 3
 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
 
 Unterabschnitt 1
 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
 § 10Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
 § 11Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
 § 12Gruppenauskunft
 § 13Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
 § 14Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
 § 15Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
 § 16Datenübermittlung an Gerichte
 § 17Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
§ 17aDatenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
 § 18Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
 § 18aDatenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
§ 18bDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
§ 18cDatenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
§ 18dDatenübermittlung an die Jugendämter
§ 18eDatenübermittlung an die Meldebehörden
§ 18fDatenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
 § 19Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
 § 20Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
 § 21Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
§ 21aDatenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
 § 22Abruf im automatisierten Verfahren
 § 23Statistische Aufbereitung der Daten
 § 24Planungsdaten
§ 24aVerarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
 
 Unterabschnitt 2
 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
 § 25Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
 § 26Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
 § 27Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
 
Kapitel 3
Visadatei
 § 28Anlaß der Speicherung
 § 29Inhalt
 § 30Übermittelnde Stellen
 § 31Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
 § 32Dritte, an die Daten übermittelt werden
 § 33Abruf im automatisierten Verfahren
 
Kapitel 4
 Rechte des Betroffenen
 § 34Auskunft an den Betroffenen
 
Kapitel 5
 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
 § 35Berichtigung
 § 36Löschung
 § 37Sperrung
 § 38Unterrichtung beteiligter Stellen
 
Kapitel 6
 Weitere Behörden
 § 39Aufsichtsbehörden
 
Kapitel 7
 Schlußvorschriften
 § 40Rechtsverordnungen
 § 41Verwaltungsvorschriften
 § 42Strafvorschriften
 § 43Aufhebung von Rechtsvorschriften
 § 44Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren