Stand: Neugefasst durch Bek. v. 20.12.2005 I 3609;
I. Begriffsbestimmungen
Ia. Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit
II. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche
Krankheit bei Schweinen
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
2. Besondere Schutzmaßregeln
A. Vor amtlicher Feststellung der Aujeszkyschen
Krankheit oder des Seuchenverdachts
B. Nach amtlicher Feststellung der Aujeszkyschen
Krankheit oder des Seuchenverdachts
C. Bei Ansteckungsverdacht
D. Desinfektion
3. Schutzmaßregeln auf Schweineausstellungen
4. Aufhebung der Schutzmaßregeln
III. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche
Krankheit bei anderen Tieren
IV. Ordnungswidrigkeiten
V. Schlussvorschriften