(ArbnErfG)
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen


Ausfertigungsdatum: 25.07.1957

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 31.7.2009 I 2521

Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
1. Diensterfindungen
2. Freie Erfindungen
3. Technische Verbesserungsvorschläge
4. Gemeinsame Bestimmungen
5. Schiedsverfahren
6. Gerichtliches Verfahren
Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen