(ArbnErfG)
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Ausfertigungsdatum: 25.07.1957


§ 38 ArbnErfG Klage auf angemessene Vergütung

Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.