(ArbnErfG)
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Ausfertigungsdatum: 25.07.1957


Inhaltsübersicht ArbnErfG

ERSTER ABSCHNITT
 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 
   Anwendungsbereich§ 1
   Erfindungen§ 2
   Technische Verbesserungsvorschläge§ 3
   Diensterfindungen und freie Erfindungen§ 4
ZWEITER ABSCHNITT
 Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst 
  1.Diensterfindungen 
   Meldepflicht§ 5
   Inanspruchnahme§ 6
   Wirkung der Inanspruchnahme§ 7
   Frei gewordene Diensterfindungen§ 8
   Vergütung bei Inanspruchnahme§ 9
   (weggefallen)§ 10
   Vergütungsrichtlinien§ 11
   Feststellung oder Festsetzung der Vergütung§ 12
   Schutzrechtsanmeldung im Inland§ 13
   Schutzrechtsanmeldung im Ausland§ 14
   Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten§ 15
   Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts§ 16
   Betriebsgeheimnisse§ 17
  2.Freie Erfindungen 
   Mitteilungspflicht§ 18
   Anbietungspflicht§ 19
  3.Technische Verbesserungsvorschläge§ 20
  4.Gemeinsame Bestimmungen 
   (weggefallen)§ 21
   Unabdingbarkeit§ 22
   Unbilligkeit§ 23
   Geheimhaltungspflicht§ 24
   Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis§ 25
   Auflösung des Arbeitsverhältnisses§ 26
   Insolvenzverfahren§ 27
  5.Schiedsverfahren 
   Gütliche Einigung§ 28
   Errichtung der Schiedsstelle§ 29
   Besetzung der Schiedsstelle§ 30
   Anrufung der Schiedsstelle§ 31
   Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle§ 32
   Verfahren vor der Schiedsstelle§ 33
   Einigungsvorschlag der Schiedsstelle§ 34
   Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens§ 35
   Kosten des Schiedsverfahrens§ 36
  6.Gerichtliche Verfahren 
   Voraussetzungen für die Erhebung der Klage§ 37
   Klage auf angemessene Vergütung§ 38
   Zuständigkeit§ 39
DRITTER ABSCHNITT
 Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten 
   Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst§ 40
   Beamte, Soldaten§ 41
   Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen§ 42
VIERTER ABSCHNITT
 Übergangs- und Schlußbestimmungen 
   Übergangsvorschrift§ 43
   (weggefallen)§ 44
   Durchführungsbestimmungen§ 45
   Außerkrafttreten von Vorschriften§ 46
   (weggefallen)§ 47
   (weggefallen)§ 48
   Inkrafttreten§ 49