Anzeigenverordnung (AnzV)
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Ausfertigungsdatum: 19.12.2006


Anlage 5 AnzV (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 — 2816)



PB


Passivische Beteiligungsanzeige
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer des Instituts
PrüfungsverbandInstitut
□ Einzelanzeige□ Sammelanzeige
Dies ist Teilanzeige Nr.     von insgesamt     Teilanzeigen
mit Wirkung vom:       


1.  Art der Anzeige

□ Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG)□ Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)
□ Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG)



2.  Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)

□ Erwerb□ Veränderung□ Aufgabe



3.  Anteilseigner

□ CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
□ Wertpapierhandelsunternehmen
(§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG)
□ E-Geld-Institut
(§ 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
□ sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
□ sonstiges Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
□ Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
□ Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
□ Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
□ Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
□ gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
□ Erstversicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 Alt. 1 VAG)
□ Rückversicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 Alt. 2 VAG)
□ Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
□ Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
□ sonstiges Unternehmen
□ sonstiger Anteilseigner

Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen PersonenIdentnummer (falls bekannt)
PLZSitzStaat
Register-Nr./AmtsgerichtRechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer


4.  Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)

Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung)Identnummer (falls bekannt)
PLZSitzStaat
RechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer


5.  Angaben zu den Beteiligungsquoten

wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des
Anteilseigners/Beteiligungs-
unternehmens
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen
zusätzlich Angabe des Geburtsdatums;
Identnummer (falls bekannt); Servicenummer
Kapitalanteil, Kapital
des Instituts/
Unternehmens
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil
in
Prozent
Verhältnis zum
Institut
in
Prozent
Tsd. Euro

Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von       Prozent.

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6.
Weitere AngabenNur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender BeteiligungenDie Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten

□ jaFalls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.

Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden□ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:

Besondere Bemerkungen
Sachbearbeiter/inTelefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift

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Fußnoten:

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