Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten


Ausfertigungsdatum: 17.07.2017

Stand: Ersetzt V 7610-16 v. 25.6.2009 I 1506 (ZAG)

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen
Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
Abschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
Abschnitt 9 Register
Abschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
Unterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente
Unterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
Unterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen
Unterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung
Unterabschnitt 5 Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
Abschnitt 11 Datenschutz
Abschnitt 12 Beschwerden und Außergerichtliche Streitbeilegung
Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften