Kreditwesengesetz (KWG)
Gesetz über das Kreditwesen


Ausfertigungsdatum: 10.07.1961

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2776;

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
2a. Refinanzierungsregister
5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
5c. Offenlegung
6. Prüfung und Prüferbestellung
7. Befreiungen
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
3. Auskünfte und Prüfungen
4. Maßnahmen in besonderen Fällen
4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
Sechster Abschnitt Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
1. Zentrale Gegenparteien
2. Zentralverwahrer
Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften