Kreditwesengesetz (KWG)
Gesetz über das Kreditwesen

Ausfertigungsdatum: 10.07.1961


§ 64w KWG Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die §§ 3 und 10a in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) sind erstmals auf Lageberichte und Konzernlageberichte anzuwenden, die sich auf ein nach dem 31. Dezember 2016 beginnendes Geschäftsjahr beziehen. Auf Lage- und Konzernlageberichte, die sich auf vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre beziehen, bleiben die §§ 3 und 10a in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung anwendbar.