Kreditwesengesetz (KWG)
Gesetz über das Kreditwesen

Ausfertigungsdatum: 10.07.1961


Inhaltsübersicht KWG

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
 
 
1.
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
 
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 1aGeltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
§ 1b(weggefallen)
§ 2Ausnahmen
§ 2aAusnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
§ 2bRechtsform
§ 2cInhaber bedeutender Beteiligungen
§ 2dLeitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 2eAusnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
§ 3Verbotene Geschäfte
§ 4Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 
 
2.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 
§ 5(weggefallen)
§ 6Aufgaben
§ 6aBesondere Aufgaben
§ 6bAufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
§ 7Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 7aZusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
§ 7bZusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
§ 7cZusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenausschuss
§ 7dZusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
§ 8Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 8aBesondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§ 8b(weggefallen)
§ 8cÜbertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
§ 8d(weggefallen)
§ 8eAufsichtskollegien
§ 8fZusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
§ 9Verschwiegenheitspflicht
 
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
 
 
1.
Eigenmittel und Liquidität
 
§ 10Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
§ 10aErmittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
§ 10b(weggefallen)
§ 10cKapitalerhaltungspuffer
§ 10dAntizyklischer Kapitalpuffer
§ 10eKapitalpuffer für systemische Risiken
§ 10fKapitalpuffer für global systemrelevante Institute
§ 10gKapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
§ 10hZusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
§ 10iKombinierte Kapitalpuffer-Anforderung
§ 11Liquidität
§ 12(weggefallen)
§ 12aBegründung von Unternehmensbeziehungen
 
 
2.
Kreditgeschäft
 
§ 13Großkredite; Verordnungsermächtigung
§§ 13a und 13b(weggefallen)
§ 13cGruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
§ 13d(weggefallen)
§ 14Millionenkredite
§ 15Organkredite
§ 16(aufgehoben)
§ 17Haftungsbestimmung
§ 18Kreditunterlagen
§ 18aVerbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
§ 19Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
§ 20Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
§§ 20a bis 20c(weggefallen)
§ 21Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
§ 22Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
 
 
2a.
Refinanzierungsregister
 
§ 22aRegisterführendes Unternehmen
§ 22bFührung des Refinanzierungsregisters für Dritte
§ 22cRefinanzierungsmittler
§ 22dRefinanzierungsregister
§ 22eBestellung des Verwalters
§ 22fVerhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
§ 22gAufgaben des Verwalters
§ 22hVerhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
§ 22iVergütung des Verwalters
§ 22jWirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
§ 22kBeendigung und Übertragung der Registerführung
§ 22lBestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 22mBekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
§ 22nRechtsstellung des Sachwalters
§ 22oBestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
 
 
3.
Kundenrechte
 
§ 22p(weggefallen)
 
 
4.
Werbung und Hinweispflichten der Institute
 
§ 23Werbung
§ 23aSicherungseinrichtung
 
 
5.
Besondere Pflichten der Institute und ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften
 
§ 24Anzeigen
§ 24aErrichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24bTeilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 24cAutomatisierter Abruf von Kontoinformationen
§ 25Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 25aBesondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
§ 25bAuslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
§ 25cGeschäftsleiter
§ 25dVerwaltungs- oder Aufsichtsorgan
§ 25eAnforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern
§ 25fBesondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
 
5a.
Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
§ 25gEinhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25hInterne Sicherungsmaßnahmen
§ 25iAllgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
§ 25jZeitpunkt der Identitätsprüfung
§ 25kVerstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25lGeldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
§ 25mVerbotene Geschäfte
§ 25nEinstufung als bedeutendes Institut
5b.
Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
§ 26Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
 
 
5c.
Offenlegung
 
§ 26aOffenlegung durch die Institute
 
 
6.
Prüfung und Prüferbestellung
 
§ 27(aufgehoben)
§ 28Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
§ 29Besondere Pflichten des Prüfers
§ 30Bestimmung von Prüfungsinhalten
 
 
7.
Befreiungen
 
§ 31Befreiungen; Verordnungsermächtigung
 
Dritter Abschnitt
Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
 
 
1.
Zulassung zum Geschäftsbetrieb
 
§ 32Erlaubnis
§ 33Versagung der Erlaubnis
§ 33aAussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
§ 33bAnhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 34Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
§ 35Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 36Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
§ 36aTätigkeitsverbot für natürliche Personen
§ 37Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte
§ 38Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
 
 
2.
Bezeichnungsschutz
 
§ 39Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
§ 40Bezeichnung "Sparkasse"
§ 41Ausnahmen
§ 42Entscheidung der Bundesanstalt
§ 43Registervorschriften
 
 
3.
Auskünfte und Prüfungen
 
§ 44Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen
§ 44aGrenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 44bPrüfung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 44cVerfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
 
 
4.
Maßnahmen in besonderen Fällen
 
§ 45Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§ 45aMaßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 45bMaßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 45cSonderbeauftragter
§ 46Maßnahmen bei Gefahr
§ 46aUntersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings
§ 46bInsolvenzantrag
§ 46cInsolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§ 46dUnterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
§ 46eInsolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 46fUnterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
§ 46gMoratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
§ 46hWiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
§ 47Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
§ 48Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402
4a.
Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
§§ 48a bis 48s(weggefallen)
§ 48tMaßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken
§ 48uMaßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
 
 
5.
Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
 
§ 49Sofortige Vollziehbarkeit
§ 50(weggefallen)
§ 51Umlage und Kosten
 
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
 
§ 51aAnforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 51bAnforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 51cSonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
 
Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften
 
§ 52Sonderaufsicht
§ 52aVerjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
§ 53Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§ 53aRepräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§ 53bUnternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53cUnternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
§ 53dMutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
 
 
1.
Zentrale Gegenparteien
§ 53eInhaber bedeutender Beteiligungen
§ 53fAufsichtskollegien
§ 53gFinanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
§ 53hLiquidität
§ 53iGewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 53jAnzeigen; Verordnungsermächtigung
§ 53kAuslagerung von Aktivitäten und Prozessen
§ 53lAnordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 53mInhalt des Zulassungsantrags
§ 53nMaßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
 
2.
Zentralverwahrer
§ 53oAnträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
§ 53pAnordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 53qEigentumsrechte an Zentralverwahrern
Siebenter Abschnitt
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
 
§ 54Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
§ 54aStrafvorschriften
§ 55Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
§ 55aUnbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
§ 55bUnbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
§ 56Bußgeldvorschriften
§ 57(weggefallen)
§ 58(weggefallen)
§ 59Geldbußen gegen Unternehmen
§ 60Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 60aBeteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 60bBekanntmachung von Maßnahmen
§ 60cBekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402
§ 60dBekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten
 
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
 
§ 61Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
§ 62Überleitungsbestimmungen
§ 63(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 63aSondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 64Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
§ 64a(weggefallen)
§ 64b(weggefallen)
§ 64c(weggefallen)
§ 64d(weggefallen)
§ 64eÜbergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 64fÜbergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
§ 64gÜbergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64hÜbergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
§ 64iÜbergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64jÜbergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
§ 64kÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
§ 64lÜbergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
§ 64mÜbergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
§ 64nÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
§ 64oÜbergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
§ 64pÜbergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
§ 64qÜbergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
§ 64rÜbergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
§ 64sÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
§ 64tÜbergangsvorschrift zur Verordnung (EU) Nr. 1060/2009
§ 64uÜbergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz
§ 64vÜbergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
§ 64wÜbergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64xÜbergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz