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(1-DM-GoldmünzG)
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"


Ausfertigungsdatum: 27.12.2000

Erster Abschnitt Ausgabe einer 1-DM Goldmünze
§ 1 Ausgabe durch die Deutsche Bundesbank
§ 2 Gestalt der 1-DM-Goldmünze
§ 3 Gesetzliches Zahlungsmittel
§ 4 Annahme- und Umtauschpflicht
§ 5 Prägung und Vergütung
§ 6 Inverkehrbringen
§ 7 Ausgabepreis
§ 8 Erlösverwendung
§ 9 Anwendung der Bußgeldvorschriften des Münzgesetzes
Zweiter Abschnitt Stiftung "Geld und Währung"
§ 10 Errichtung der Stiftung
§ 11 Stiftungszweck
§ 12 Stiftungsvermögen
§ 13 Satzung
§ 14 Stiftungsorgane
§ 15 Stiftungsrat
§ 16 Vorstand
§ 17 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
§ 18 Aufsicht
Dritter Abschnitt
§ 19 Inkrafttreten

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