Ausfertigungsdatum: 27.12.2000
(1) Zweck der Stiftung ist, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung stabilen Geldes zu erhalten und zu fördern. Die Stiftung unterstützt zu diesem Zweck die wirtschaftswissenschaftliche und juristische Forschung insbesondere auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens.
(2) Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere: