(1. DV-BEG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 13.04.1966
Stand: Konstitutive Neufassung gem. Art. I V v. 13.4.1966, in Kraft getreten am 4.5.1966
I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
II. Kreis der Hinterbliebenen
III. Rente
1. Berechnung und Zahlung der Rente
2. Ruhen und Erlöschen der Rente
3. Anzeigepflicht und Änderung der Verhältnisse
IV. Kapitalentschädigung
V. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VI. Schlußbestimmungen