(1. DV-BEG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 13.04.1966


§ 13a 1. DV-BEG Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen

(Entfällt)