...Sie habe bis auf die geringe Arbeitsleistung des Klägers, der wegen seiner vollschichtigen Tätigkeit an der Universität nur nebenberuflich habe mitarbeiten können, alles allein erwirtschaftet und die Kosten getragen. 26 a) Die Frage, mit welchem Anteil die Gesellschafter am Gewinn teilnehmen, ist grundsätzlich nach der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag zu beantworten....