...BPatG, B. v. 30.09.2009, 26 W (pat) 38/09 - Grafenau), so etwa auch für einen Fluss im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. 23 Auch der Umstand, dass das angemeldete Zeichen zugleich (Firmen-)Name der Anmelderin und der Familienname der derzeitigen Geschäftsführer ist, führt nicht zu einem anderen Ergebnis....