...Da die Beigeladene keine Rechtsmittel eingelegt und keine Anträge gestellt hat, ist sie weder an den Gerichtskosten zu beteiligen, noch steht ihr ein Kostenerstattungsanspruch zu (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 135 FGO Rz 19, m.w.N.)....