...IV. 24 Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst, da sie sich aus dem Gesetz ergibt (§ 22 Abs. 1, § 134 Abs. 1 Satz 2 GNotKG). Der Senat hält es für sachgerecht, die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 3 auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 84 FamFG anzuordnen....