...Ob dies der Fall ist, hängt von weiteren klärungsbedürftigen Fragen, nämlich davon ab, ob die Erstattungsforderung durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung, die im Zuwendungsbescheid vorbehalten worden war, oder doch jedenfalls dadurch entstanden ist, dass der angefochtene Bescheid neben der Geltendmachung der Erstattungsforderung auch eine Teilaufhebung des Zuwendungsbescheides verfügt hatte...